⛔ Anhang: CUII
Die selbsternannte Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist eine privat organisierte Stelle, die von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern – darunter teils milliardenschwere Unternehmen – gemeinsam eingerichtet und finanziert wird. Sie koordiniert DNS-Sperren gegen sogenannte strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten.
Über Jahre wurden Webseiten im Rahmen der CUII ohne vorherige richterliche Entscheidung gesperrt. Bis Juni 2025 beruhte das Verfahren auf einer Empfehlung des CUII-Prüfausschusses. Die Bundesnetzagentur prüfte dabei lediglich, ob die Sperre mit den Vorgaben zur Netzneutralität vereinbar war. Sie erteilte keine richterliche Genehmigung.
Bei den Sperren handelt es sich in der Regel um DNS-Sperren. Dabei wird die Domain beim DNS-Resolver des Internetproviders nicht mehr zur zugehörigen IP-Adresse aufgelöst. Die Webseite selbst wird dadurch nicht gelöscht und bleibt technisch weiterhin erreichbar.
Seit Juli 2025 sieht der neue CUII-Verhaltenskodex ein gerichtliches Verfahren vor. Nach Angaben der CUII soll für jede neue Sperre zunächst ein Gericht prüfen, ob ein Sperranspruch besteht. Die gerichtliche Entscheidung muss jedoch nicht gegen jeden einzelnen beteiligten Provider erwirkt werden: Die CUII-Provider haben sich verpflichtet, entsprechende gerichtliche Entscheidungen auch dann umzusetzen, wenn sie nicht selbst Partei des Verfahrens waren. Siehe dazu die FAQ der CUII.
Auf der aktuellen CUII-Liste der Sperranordnungen werden weiterhin beide Kategorien aufgeführt:
- gerichtliche Sperranordnungen mit Aktenzeichen, überwiegend ab Juli 2025;
- ältere Empfehlungen des CUII-Prüfausschusses nach dem früheren Verhaltenskodex, jeweils mit einer Unbedenklichkeitserklärung der Bundesnetzagentur.
Die alten Sperren wurden durch den Wechsel des Verfahrens nicht automatisch aufgehoben und können weiterhin aktiv sein. Damit bestehen in Deutschland weiterhin CUII-Sperren, die ursprünglich ohne vorherigen Gerichtsbeschluss eingerichtet wurden.
Fragwürdige Gerichtsbeschlüsse
Die CUIIListe.de kritisiert, dass sich die CUII mittlerweile zwar auf Gerichtsurteile stützt, es sich dabei jedoch teilweise um sogenannte Versäumnisurteile handeln soll. In solchen Fällen kann ein Urteil ergehen, wenn der beklagte Internetanbieter nicht vor Gericht erscheint. Nach Darstellung der CUIIListe.de erfolgt dadurch keine umfassende inhaltliche Prüfung; andere beteiligte Provider setzen die Sperre anschließend auf Grundlage dieser Entscheidung um.
Laut dem Video 39C3: „CUII: Wie Konzerne heimlich Webseiten in Deutschland sperren“ wurde die zuvor geheime CUII-Domainliste auf CUIIListe.de veröffentlicht, um mehr Transparenz zu schaffen. Eine Auswertung soll gezeigt haben, dass fast ein Drittel der gesperrten Domains die Voraussetzungen für eine Sperre – teilweise seit Jahren – nicht mehr erfüllte. Außerdem wird kritisiert, dass zahlreiche Domains erst nach öffentlichem Druck entsperrt wurden und die Provider die Sperren zunehmend verschleierten. Die später angekündigten Änderungen bei der CUII werden im Video daher als möglicher PR-Schritt bewertet.
💡 Hinweis
Bei einer reinen DNS-Sperre des Internetproviders kann ein eigener DNS-Resolver wie Unbound die DNS-Auflösung des Providers umgehen.
Stand: 2026-September